Patrick Aunitz der einen Energieausweis rechnet

Energieausweis – Grundwerkzeug zur energetischen Planung

Ein Energieausweis ist mehr als nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument – er ist ein zentrales Instrument zur Bewertung und Optimierung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Ihr Schlüssel zu Energieeffizienz und Förderungen. Ob bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung – der Energieausweis liefert Ihnen und potenziellen Käufern oder Mietern transparente Informationen über den energetischen Zustand der Immobilie.
Wir erstellen Energieausweise, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch als Nachweis für Förderanträge dienen. Unsere umfassende Analyse berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Gebäudehülle, Heizsysteme, Warmwasserbereitung, PV-Anlage und Lüftung. Dabei erfassen wir die spezifischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und berechnen Kennwerte wie den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).

Ein Energieausweis ist erforderlich bei:

  • Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen
  • Baueinreichung für Neubauten
  • Sanierungen oder Zubauten
  • Antragstellung für viele Förderprogramme
  • Vorlage bei Behörden

Die Erstellung des Energieausweises erfolgt auf Basis vorhandener Planunterlagen. Sollten diese nicht verfügbar sein, führen wir eine detaillierte Vor-Ort-Erhebung durch, um alle notwendigen Daten zu erfassen. Das Ergebnis ist ein maßgeschneiderter Energieausweis, der Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit bietet, sondern auch konkrete Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale liefert.
Unsere langjährige Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen gewährleisten eine professionelle und termingerechte Erstellung Ihres Energieausweises. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot und profitieren Sie von unserer Expertise in der Energieberatung und -optimierung.

Häufig gestellte Fragen

Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses beurteilt. Er gibt Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils.

Mit diesen Kennwerten kann man die zukünftigen Energiekosten abschätzen, wobei jedoch das Nutzerverhalten einen großen Einfluss hat.

Folgende Eigenschaften werden in die Berechnung unterschiedlicher Kennwerte miteinbezogen:

  • Gebäudehülle (Wand-, Decken-, Dach- und Bodenaufbauten, Fenster, Türen)
  • Verschattung durch Bäume, Häuser oder andere Hindernisse
  • Heizsystem
  • Lüftungssystem
  • Warmwasserbereitung
  • Eingesetzte Energieträger (Strom, Erdgas, Heizöl, Pellets, PV, Solarthermie, Wärmepumpe etc.)
  • Kühlung
  • Beleuchtung, Geräte
  • Klimadaten (Heizgradtage, Sonneneinstrahlung, etc.)

Die Berechnungen erfolgen unter der Annahme bestimmter Normbedingungen, das ermöglicht eine Vergleichbarkeit einzelner Gebäude oder Gebäudeteile untereinander.

Als Beilage zur Bewilligung von Neubauten, Sanierungen, Um- und Zubauten an die Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft • Als Beilage bei Förderansuchen an die Förderstelle • Im Falle eines Verkaufs, einer Vermietung oder Verpachtung (In-Bestand-Gabe) von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorzulegen bzw. auszuhändigen (Energieausweis-Vorlage-Gesetz/EAVG 2012).

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Eine neuerliche Ausstellung ist nur im Falle eines Verkaufs, Vermietung oder Verpachtung, Baubewilligung von Sanierungen, Um- oder Zubauten oder Förderansuchen notwendig.

Zur Berechnung von Energieausweisen sind maßstäbliche Pläne erforderlich. Sollten diese nicht verfügbar sein, wird eine Naturmaßaufnahme vorgenommen. Um die bauphysikalischen und haustechnischen Eigenschaften des Gebäudes exakt bestimmen zu können, werden diese Werte vor Ort erfasst. Die Berechnung liefert somit realistische Energieverbrauchswerte und kann daher auch als Grundlage für Fördereinreichungen verwendet werden. Zusätzlich beinhaltet der Energieausweis konkrete Vorschläge zur Verbesserung der thermischen Gebäudehülle und der Haustechnikanlage. Der Preis des Energieausweises richtet sich nach der Größe des Gebäudes, dem vorhandenen Datenmaterial und der Zeit für die Bestandsaufnahme des Gebäudes.

  • Baupläne – aktueller Stand
  • Wandaufbauten (Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke, Boden, Decken über Garagen etc.), Baubeschreibung
  • Fensterdetails
  • Details vom Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Kühlsystem
  • Information, welche Räume beheizt werden.
  • Unterlagen über bisherige Sanierungen und Umbauten
  • Falls Details fehlen, können im Falle von Altbauten Fotos von der Baustelle, Rechnungen, Lieferscheine oder Bestellungen Aufschluss geben.